Herzlich Willkommen bei ENZIAN IMMOBILIEN Alles rund um den Eigentümerwechsel
Informationen für neue Stockwerkeigentümer (Infos für verkaufende Eigentümer finden Sie weiter unten beim "Check Out")
Wir sind eine digitale arbeitende Verwaltung Lernen Sie unsere Website kennen, sie bietet Ihnen alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu Ihrem Eigentum. Nutzen Sie wann immer möglich unsere verschiedenen Formulare auf unserer Website. Sie unterstützen uns dadurch, dass wir stets für alle Eigentümer effizient arbeiten können.
Benötigte Informationen für die Eigentumsübertragung Um Ihre Eigentumsübertragung vorzunehmen erhalten wir die benötigten Angaben gewöhnlich von der veräussernden Partei. Falls Sie jedoch schon länger nichts von uns gehört haben seit Ihrem Erwerb oder bei einem Erbgang, melden Sie sich bitte bei uns.
An- und Abmeldung beim Elektrizitätswerk oder von Kabel/TV/Telefon Sämtliche An- und Abmeldungen sind durch die Eigentümer vorzunehmen, auch für Ihre Mieterschaft.
Vermietung von Stockwerkeigentum Sollten Sie Ihr Eigentum nicht selbst nutzen wollen, geben Sie uns bitte Namen, Telefon und Mailadresse Ihrer Mieterschaft an, damit wir diese bei Orientierungen/Unterhaltsarbeiten vorgängig kontaktieren können. Sollten Sie Ihr Eigentum eines Tages vermieten, geben Sie uns bitte auch Ihre neue Wohnadresse an. Die Beschriftung von Briefkasten und Sonnerie können Sie direkt hier bestellen.
Nebenkostenbeiträge Sobald wir die nötigen Unterlagen erhalten und die Mutation im System erfasst haben, können wir Ihnen die Akonto-Rechnungen für die Nebenkosten zustellen. Diese Zahlungen basieren auf dem an der Versammlung beschlossenen Jahresbudget; bezogen auf Ihren Eigentumsanteil bzw. Ihre Wertquote.
Wann findet die nächste Versammlung statt? Das Datum der nächsten Eigentümerversammlung steht immer im jüngsten Versammlungsprotokoll, das unter ENZIAN ONLINE verfügbar ist. Im Verhinderungsfalle bitten wir Sie jeweils um die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Eigentümerschaft, damit die Versammlung beschlussfähig ist.
Stimmberechtigung Theorie: Bisherige Eigentümer sind bis und mit zum Traktandum "Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung der Verwaltung" stimmberechtigt. Für die weiteren Traktanden sind die neuen Eigentümer stimmberechtigt. Praxis: Meistens überlassen es die austretenden Eigentümer den neuen Eigentümern, sie an der Eigentümerversammlung zu vertreten.
Der Ausschuss der Stockwerkeigentümer Gewöhnlich können Sie Ihre Anliegen zuerst mit einem Ausschuss-Mitglied besprechen. Wir stehen ständig in Kontakt mit diesen und priorisieren die verschiedenen Themen unterjährig und bereiten mit ihnen die Eigentümerversammlung vor.
Anträge an die Eigentümerversammlung Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Anträge an die Eigentümerversammlung jeweils bis Ende Jahr, spätestens bis Ende Januar einreichen. Gerne stehen wir Ihnen dazu jederzeit beratend zur Seite.
Im Schadenfall schnell reagieren Melden Sie uns einen Schaden immer rasch möglichst mit Fotos, damit wir die Versicherung einbeziehen können. Wichtig: Im dringenden Notfall (Leib und Leben ist in Gefahr, Unwetter/Sturm-Schäden, Erdbeben usw.) handeln Sie eigenverantwortlich und melden sich erst danach bei uns, wenn die Sicherheit für alle wieder hergestellt ist. Schadenmeldung und weitere Hinweise zur Abwicklung finden Sie hier: Schadenmeldung
Zwischenmenschliche Herausforderungen Sollten Sie einmal nachbarschaftliche Herausforderungen zu meistern haben, probieren Sie es zuerst immer mit einem klärenden Gespräch. Wenn dies noch keine Besserung zeitigt, können wir Sie als neutrale als Verwaltung gerne unterstützen.
Bauliche Veränderungen Ihres Eigentums Melden Sie sich frühzeitig bei uns, sollten Sie bauliche Veränderungen beabsichtigen, denn diese erfordern unter Umständen eines Beschlusses der Gemeinschaft (auch in Ihrem "privaten" Garten- oder Terrassenbereich). Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Vorhaben jederzeit kostenlos zum optimalsten Vorgehen.
Erneuerung von Aussenteilen wie Markisen und Storen usw. Die äussere Gestaltung der Liegenschaft ist verbindlich und Erneuerungen haben sich an dieser ursprünglichen und vom Bauamt bewilligten Gestaltung zu orientieren. Die Details finden Sie in Ihrem STWEG-Reglement. Bei Abgrenzungsfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ENZIAN-ONLINE - finden Sie alles, was Sie brauchen Sämtliche von uns während dem Jahr erstellten Verwaltungsunterlagen (Jahresrechnung, Kostenverteilung, Kapitalausweis für die Steuern, Protokolle usw.) und viele allgemeine Unterlagen wie Versicherungspolicen, Reglemente usw. finden Sie passwortgeschützt unter ENZIAN ONLINE.
Informationen für Eigentümer, welche ihr Stockwerkeigentum verkaufen.
Benötigte amtliche Dokumente Um die Eigentumsübertragung vorzunehmen benötigen wir einen Auszug/Kopie/PDF eines amtlichen Dokumentes (Kaufvertrag, Erbschaftsurkunde etc.). Daraus entnehmen wir (1) die rechtlich verbindlichen neuen Eigentümernamen und (2) den Zeitpunkt der Nebenkostenabrechnung (= entweder per Handänderung oder gemäss besonderer Vereinbarung) und (3) welche einzelnen Objekte übertragen werden.
Erforderliche Käuferangaben Melden Sie uns bitte die vollständigen Kontaktangaben Ihrer Nachfolger mit deren bisherigen Wohnadresse, Telefon und Mailadressen (bei Paaren von beiden). Werden die Käufer selbst einziehen oder vermieten?
Anmeldung beim Elektrizitätswerk/Kabel/Telefon und Zählerstandsmeldungen Sämtliche An- und Abmeldungen sind durch die Eigentümer vorzunehmen. Melden Sie uns ausserdem allfällige aktuelle Werte Ihrer Wasser- oder Heizenergie-Zähler mit unserem gewohnten Online-Formular.
Letzte Nebenkostenabrechnung Die definitive Abrechnung der Nebenkosten wird entsprechend Ihrer schriftlichen Vereinbarung im Kaufvertrag (oder per Todestag) ausgeführt. Bis zum Zeitpunkt der Versammlung erhalten Sie weiterhin jegliche Korrespondenz von uns sowie eine Einladung zur Eigentümerversammlung des abgelaufenen Geschäftsjahres (zur Teilnahme und Stimmberechtigung siehe weiter oben). Die letztmalige Nebenkostenabrechnung mit der Auszahlung von Guthaben bzw. Nachforderung von Beiträgen erhalten Sie nach der Versammlung Ihrer STWEG/MEG.